Was ist digitale Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote nutzen können, unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Digitale Angebote sind vielfältig und umfassen Websites, mobile Apps, stationäre Terminals, Smart TVs, eBooks, und vieles mehr.

Barrierefreiheit betrifft einerseits die äußere Form – sprich: das visuelle Design – andererseits auch die Funktionsweise eines digitalen Dienstes. Beide Aspekte müssen Hand in Hand gehen, um die Zugänglichkeit für alle Menschen in optimaler Weise zu gewährleisten.

Um ein gängiges Missverständnis direkt zu klären: Eine barrierefreie Website ist keine separate Spezialversion für Menschen mit Behinderung. Viele Merkmale, die der Barrierefreiheit zuträglich sind, stellen gleichzeitig allgemeine Aspekte der Usability (Benutzbarkeit), wie zum Beispiel gute Kontraste von Text und Hintergrund oder große Klickflächen, die sowohl mit dem filigranen Mauszeiger als auch mit dem gröberen Finger gut zu treffen sind.

Andere Merkmale der Barrierefreiheit sind für einen Nutzer ohne Behinderung nicht an der visuellen Oberfläche sichtbar. Menschen, die Hilfsmittel zur Navigation nutzen – beispielsweise eine Vorlesesoftware für sehbehinderte Menschen – benötigen zur Orientierung eine bestimmte Strukturierung des Programmcodes „unter der Haube“.

Unerlässlich für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung hat Barrierefreiheit sicherlich den größten Stellenwert. Ohne sie kann eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht gewährleistet werden.

Einige Zahlen für Deutschland*:

7,8 Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert.

Das entspricht 9,4% der Gesamtbevölkerung.

97% erworben, 3% angeboren

Der überwiegende Teil von Behinderungen ist im Lauf des Lebens erworben, hauptsächlich durch Krankheiten

78% sind über 55 Jahre alt

720 Milliarden Euro freie Kaufkraft pro Jahr

Die Generation 50plus verfügt über den größten Anteil an frei verfügbarer Kaufkraft. Mit Barrierefreiheit verschaffen Sie sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

*Statistisches Bundesamt, Zahlen von Ende 2017

Die letzte Zahl ist aus unternehmerischer Sicht besonders interessant, da die „Generation 50plus“ über jeden zweiten Euro an freier Kaufkraft verfügt. Das bedeutet jährlich 720 Milliarden Euro. Wenn sich ihr Unternehmen also dem demografischen Wandel stellt, dann kommen Sie nicht umher, Barrierefreiheit im Internet in eigenem Interesse ernst zu nehmen.

User Experience: Hilfreich und komfortabel für alle

Ein ebenerdiger Einstieg in eine U-Bahn hilft Menschen in unterschiedlichen Szenarien: Menschen im Rollstuhl oder mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwägen, Menschen mit einem gebrochenen Bein oder Passagiere, die ein Fahrrad in die Bahn mitnehmen möchten.

Gleiches gilt für Barrierefreiheit im Internet: Bestimmte Barrieren sind nicht für alle Nutzer unüberwindbar, aber ihr Fehlen bringt einen Zugewinn an Komfort für alle Besucher. Wenn sich Nutzer in Ihrem Online Shop wohlfühlen, steigt unweigerlich auch ihre Kaufbereitschaft.

Vorübergehende Einschränkungen

Einschränkungen für Menschen ohne Behinderung können temporärer Natur sein. Zwei Beispiele: ein gebrochener Arm schränkt die motorischen Fähigkeiten zeitweilig ein und erhöht den Wert großer Klickflächen. Eine Ohrinfektion beeinträchtigt bis zur Heilung das Hörvermögen und macht Video-Untertitel zu einer willkommenen Zusatzfunktion.

Situationsbedingte Einschränkungen

Andere Einschränkungen entstehen aus situationsbedingten Gründen: Wer schon einmal ein krankes oder schreiendes Kind im Arm hatte und dabei eine dringende Information recherchieren wollte, lernt den Wert einfach erreichbarer und leicht erfassbarer Informationen besonders zu schätzen.

Oder Sie sehen sich ein Video in einer Fremdsprache an: Auch hier können Untertitel zusätzlich zur Tonspur helfen, den Inhalt besser zu verstehen – selbst wenn man über ein optimales Gehör verfügt.

Dies sind nur wenige Beispiele für eine Vielzahl an alltäglichen Situationen, in denen Barrierefreiheit allen Nutzern zugutekommen kann. Was wiederum für Ihr Unternehmen Voraussetzung ist, um Ihre Konversionsziele optimal zu erreichen.

Der Gesetzgeber wird aktiv: Verpflichtungen und EU-weite Harmonisierung

Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit leitet sich aus dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der UNO ab. Dieses trat 2008 in Kraft und wurde seither von knapp 180 Ländern ratifiziert. Es fordert ein umfassendes Diskriminierungsverbot, oder, positiv formuliert, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundrechte für alle Menschen mit Behinderungen.

In den vergangenen zehn Jahren wurde digitale Barrierefreiheit für öffentliche Anbieter mit Hilfe gesetzgeberischer Maßnahmen vorangetrieben. Aktuell rücken nun privatwirtschaftliche Unternehmen verstärkt ins Blickfeld.

Vorreiter Österreich

Innerhalb der Europäischen Union nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein, was Verpflichtungen für privatwirtschaftliche Unternehmen betrifft. Bereits seit Anfang 2016 müssen Online Shops beispielsweise für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich sein.

USA: Klageflut gegen private Unternehmen

Was einklagbare Verpflichtungen angeht, ist man in den USA bereits einen Schritt weiter: Auf Basis das „Americans with Disabilities Act“ (ADA) wurden im ersten Halbjahr 2018 bereits über 1.000 Klagen auf Bundesebene eingereicht. Ein großer Teil davon betrifft den Online Einzelhandel. Falls Sie also in den USA aktiv sind, gibt es einen weiteren guten Grund, das Thema Barrierefreiheit schnell anzugehen.

Harmonisierung auf EU-Ebene

In den vergangenen Jahren wurde ein Harmonisierungsprozess auf EU-Ebene für einen einheitlichen Binnenmarkt eingeleitet. Dies ist auch im Interesse privater Unternehmen, um keine Sonderlösungen für verschiedene Ländermärkte entwickeln zu müssen.

Als Ergebnis dieser Initiative wurde der „European Accessibility Act” („Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit”) im Frühjahr 2019 als EU-Richtlinie 2019/882 verabschiedet. Die Bandbreite der Richtlinie ist beträchtlich: Sie umfasst digitale Endgeräte und zahlreiche Anwendungen wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, audiovisuelle Medien, eBooks, Kommunikations-, Bank- und Verkehrsdienstleistungen. Die Richtlinie muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht überführt und ab dem 28. Juni 2025 angewendet werden.

Noch ist keine strikte Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1 bzw. EU-Norm EN 301 549 vorgesehen, aber die Richtung ist klar: In absehbarer Zeit werden auf Unternehmen in der EU einklagbare Verpflichtungen zukommen.

Warum Sie bereits heute aktiv werden sollten

  1. Reichweite maximieren, Wettbewerbsvorteil sichern

    Sie erreichen zahlungskräftige Zielgruppen schon heute, die ihre Mitbewerber nicht optimal bedienen: Menschen mit Behinderung, Menschen der Generation 50plus sowie Menschen mit vorübergehenden und situationsbedingten Einschränkungen.

  2. Vorausschauend agieren

    Gesetzliche Pflichten für Unternehmen gibt es in einigen Ländern bereits. Mit dem European Accessibility Act werden sie in naher Zukunft auch auf EU-Ebene Gesetzeskraft erlangen. In den USA stieg die Zahl der Klagen wegen mangelhafter digitaler Barrierefreiheit in jüngster Zeit dramatisch an – allein 2018 gab es mehr als 2.000 Klagen auf Basis des Americans with Disabilities Act (ADA) – und damit auch das Risiko von Unternehmen, die dieses Thema weiterhin vernachlässigen.

  3. Barrierefrei von Anfang an = besonders effizient

    Eine bestehende Website nachträglich barrierefrei zu machen, ist aufwändiger (und qualitativ eher mit schlechterem Ergebnis) als dies von Anfang an zu berücksichtigen. Wenn Sie also ohnehin einen Relaunch Ihres Online-Angebots planen, dann ist Barrierefreiheit mit relativ geringem Mehraufwand verbunden. d-SIRE unterstützt Sie hierbei sehr gerne.

  4. Profilierung über Corporate Social Responsibility

    Ihr Unternehmen kann das Thema Barrierefreiheit öffentlichkeitswirksam im Rahmen Ihrer Corporate Social Responsibility Maßnahmen aufgreifen. Damit können Sie glaubwürdig Ihre gesellschaftliche Verantwortung demonstrieren und gleichzeitig Ihren Kundenstamm erweitern.

d-SIRE: Spezialisten für digitales Marketing und Barrierefreiheit

Als Spezialisten für User Experience besitzen wir umfassende Erfahrung aus unserer Arbeit für große Marken und Online Händler. Gleichzeitig beschäftigen wir uns mit Barrierefreiheit im Web seit dem Jahr 2002. Diese Expertise möchten wir künftig verstärkt auch für kommerzielle Unternehmen einbringen.

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